Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(2) Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer behält sich jedoch auch in diesem Falle bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen gegenüber dem Auftraggeber vor. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(4) AB Designservice ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

§ 2. Präsentationen

(1) Jegliche, auch teilweise Verwendung der von AB Designservice mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen/ Entwürfe), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von AB Designservice. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von AB Designservice zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.

(2) In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von AB Designservice.

(3) Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von AB Designservice im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei AB Designservice. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff.9 auf den Auftraggeber über.

§ 3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen

(1) Angebote von AB Designservice sind freibleibend. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. AB Designservice ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

(2) Die im Angebot von AB Designservice genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise von AB Designservice gelten ab Werk und enthalten keine Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Von AB Designservice übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

(4) Eine Auftragserteilung entsprechend dem vereinbarten Leistungsangebotes gilt bereits bei Datenübergabe des Auftraggebers als bindend.

(5) Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), welche AB Designservice erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von AB Designservice. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist AB Designservice nicht verpflichtet.

(6) Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet AB Designservice zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch AB Designservice, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.

(7) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Mehrkostenaufwandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

(8) Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten,die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

§ 4. Auftragserteilung an Dritte

(1) AB Designservice ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

(2) AB Designservice ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung AB Designservice vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers unter Beachtung der Ziffer (3).4 (AB Designservice AGB) zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies AB Designservice schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluß zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.

(3) Aufträge an Dienstleister erteilt AB Designservice in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.

(4) Für mangelhafte Leistung des Drittdienstleisters haftet AB Designservice nicht. AB Designservice verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.

§ 5. Zahlung

(1) Der Auftraggeber ist zur sofortigen Zahlung des vertraglichen Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer) nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug verpflichtet. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

(2) Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Stückzahlen, besonderer Materialien oder außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

(3) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

(4) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann AB Designservice Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen AB Designservice auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

(5) Mit Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung tritt Zahlungsverzug ein. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Bei länger andauernden Projekten behält AB Designservice sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.

§ 6. Lieferung, Lieferfristen

(1) Die Lieferverpflichtungen von AB Designservice sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von AB Designservice zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

(2) Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von AB Designservice schriftlich bestätigt worden sind.Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

(3) Von AB Designservice zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von AB Designservice bestätigt worden ist.

(4) Gerät AB Designservice mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, § 361 BGB bleibt unberührt.. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

(5) Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von AB Designservice liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. AB Designservice wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

(6) Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von AB Designservice, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

(7) AB Designservice steht an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

§ 7. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Auftraggeber entstandenen oder noch entstehenden Forderungen – gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes – behält sich AB Designservice das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen vor. Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggeber, insbesondere Zahlungsverzug, ist AB Designservice berechtigt, seine gesetzlichen Rechte auszuüben und die Ware zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Ware kann diese verwertet und der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Auftraggeber angerechnet werden.

(2) Der Auftraggeber hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

§ 8. Beanstandungen, Gewährleistungen

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

(2) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Dies gilt nicht für versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind.

(3) Bei berechtigten Beanstandungen ist AB Designservice nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder AB Designservice oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(4) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

(5) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

(6) Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens AB Designservice.

(7) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 % und unter 2.000 kg auf 15 %.

§ 9. Haftung

(1) AB Designservice haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. DieHaftung für Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit bleibt unberührt.

(2) Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von AB Designservice.

(3) Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung von AB Designservice klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

§ 10. Verjährung

(1) Jegliche Ansprüche des Auftraggebers wegen Vertragswidrigkeiten verjähren binnen zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Die gesetzliche Verjährung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens und von gesetzlichen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11. Verwahrung

(1) Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an AB Designservice oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus verwahrt. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

§ 12. Nutzungsrechte

(1) AB Designservice wird dem Besteller mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt AB Designservice ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von AB Designservice.

(2) Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei AB Designservice.

(3) Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat AB Designservice von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

(4) AB Designservice ist berechtigt, an geeigneter Stelle der Drucksachen oder des Werbemittels einen Herstellerhinweis z.B. in Form einer Internetadresse anzubringen.

(5) AB Designservice behält sich vor auf den Vertragserzeugnissen in Referenzen oder sonstigen Präsentationsunterlagen zu veröffentlichen, sollte der Auftraggeber diesem nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen.

(6) AB Designservice behält sich vor auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen.Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

§ 13. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

(1) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs..1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 des Teledienst Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass AB Designservice seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(2) AB Designservice verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

(3) AB Designservice hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Dienstleister und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

(4) Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von AB Designservice, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

(5) AB Designservice wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder AB Designservice gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.

§ 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von AB Designservice, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 15. Sonstiges

(1) Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.

(2) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.

(3) E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.

(4) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von AB Designservice gestattet.

(5) Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwaig zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien.

(6) AB Designservice wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf das Netzwerk von AB Designservice bzw. Nutzung der Dienste von AB Designservice gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform.

(7) Es gelten die Angebote von AB Designservice. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-) Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.